GNU
General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html.
Diese Übersetzung wurde ursprünglich erstellt von
Katja Lachmann Übersetzungen im Auftrag der S.u.S.E. GmbH
–
http://www.suse.de. Sie wurde überarbeitet von Peter
Gerwinski, G-N-U GmbH – http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000).
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
Verständnis der GNU General Public License (GNU GPL)
zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung
auch nicht als rechtskräftigen Ersatz für die
Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht
sorgfältig von
Anwälten überprüft wurde, können
die Übersetzer nicht garantieren, daß die
Übersetzung die rechtlichen Aussagen
der GNU GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU
GPL
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige
Originalversion.
Die Übersetzer und die Free Software Foundation
möchten Sie darum bitten, diese Übersetzung nicht als
offizielle
Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme zu
verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die
von der Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige
Originalversion.
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This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope
that it will facilitate understanding, but it is not an official or
legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal
substitute for the authentic GNU General Public License. The
translation has not been reviewed carefully by
lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly
represents the legal meaning of the GNU
General Public License. If you wish to be sure whether your planned
activities are permitted by the GNU General
Public License, please refer to the authentic English version.
The translators and the Free Software Foundation strongly urge you not
to use this translation as the official
distribution terms for your programs; instead, please use the authentic
English version published by the Free
Software Foundation.
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GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
vervielfältigen und unveränderte Kopien zu
verbreiten;
Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz
für die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen
die GNU General Public License, die Allgemeine
Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, daß die Software für alle
Benutzer
frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von
der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für
alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz
unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit
der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Lesser General Public License, der Kleineren
Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf
Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die
Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas
für diesen Service zu berechnen, wenn Sie
möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext
zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software
ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen
– und daß Sie wissen, daß Sie dies alles
tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir
Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese
Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus
diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos
oder gegen
Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, daß auch die
Empfänger den Quelltext
erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen
die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)
wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die
Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder
zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir
darüberhinaus sicherstellen, daß jeder
erfährt, daß für diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand
anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten
wir, daß die Empfänger wissen, daß sie
nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen
verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, daß Distributoren eines freien
Programms individuell Patente lizensieren – mit dem Ergebnis,
daß das
Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern,
haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder
für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder
überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes
andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser
General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden
wird jedes derartige Programm oder Werk als „das
Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes
Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt,
enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als „Bearbeitung“
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im
folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung
des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig
davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des
Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien
unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
erhalten haben,
anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist,
daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen
Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie
dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen,
dürfen Sie auch gegen Entgelt
eine Garantie für das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines
Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm
basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden
genannten Bedingungen erfüllt werden:
a. Sie müssen die veränderten
Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die
von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und
das Datum jeder Änderung hinweist.
b. Sie müssen dafür sorgen,
daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen
davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
c. Wenn das veränderte Programm
normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos
einliest, müssen Sie dafür sorgen,
daß es,
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche
interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder
anderenfalls,
daß Sie Garantie leisten), und daß die Benutzer das
Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen.
Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine
Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme:
Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem
Programm basierendes
Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als
unabhängige und eigenständige Werke für sich
selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die
betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den
Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden
– und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm
oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk
nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode
oder in ausführbarer Form
unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
– vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine
der folgenden
Leistungen erbringen:
a. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext
auf einem für den
Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß.
Oder:
b. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus,
jedem
Dritten eine
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen – zu nicht höheren
Kosten als
denen, die durch den
physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext
unter den Bedingungen der Paragraphen
1 und 2 auf einem
für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
c. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes
aus, das Sie
selbst erhalten
haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als
Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bedeutet „der
komplette Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm
enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten
Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext
nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es
sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von
Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine
dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des
Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht
vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder
verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von
Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht
beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und
befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts
anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des
Programms oder eines darauf basierenden Werks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine
weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin
zugestandenen Rechte des
Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände
nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das
Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein
Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das
Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf
die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so
soll
dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im
übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder
die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems
der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige
Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses
Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die
Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen
eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der
Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen
werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den
Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als
wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen,
können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz
in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder
späteren Version“ (“any later
version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl,
entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm
keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version
wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm,
soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verfügung, „wie es ist“,
ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
noch implizit, einschließlich –
aber nicht begrenzt auf – Marktreife oder Verwendbarkeit
für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich
das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten
für
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes
Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert
oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche
Schäden haftbar, einschließlich jeglicher
allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder
der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich
– aber
nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen
werden
müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber
oder Dritter über die Möglichkeit solcher
Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
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Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden
können
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
größtmöglichen Nutzen für die
Allgemeinheit ist, dann erreichen
Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder
unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern
kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu
Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
jeden Quelldatei zu stellen, um den
Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich
darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei
eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollständigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und
einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des
Autors]
This program is free software; you can
redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General
Public License as
published by the Free Software
Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any
later version.
This program is distributed in the hope
that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the
implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A
PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the
GNU General Public License along with this program; if not, write to
the Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth
Floor, Boston, MA 02110, USA
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und
einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des
Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie
können es unter den Bedingungen der GNU General Public
License, wie von der Free
Software Foundation
veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder
gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
Option) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses
Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen
sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
sogar ohne die implizite Garantie der
MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der
GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General
Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls
nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc.,
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie
elektronisch und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür,
daß es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C)
[Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO
WARRANTY; for details type ‘show w’. This is free
software, and you are welcome to
redistribute it under certain
conditions; type ‘show c’ for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C)
[Jahr] [Name des Autors] Für Gnomovision besteht
KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" für Details
ein. Gnonovision ist freie Software, die
Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie
"show c" für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos „show w“ und
„show c“ sollten die entsprechenden Teile der
GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als „show
w“ und „show c“; es könnten auch
Mausklicks oder Menüpunkte sein – was immer am
besten in Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
für das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die
Namen müssen Sie natürlich ändern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all
copyright interest in the program ‘Gnomovision’
(which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen
urheberrechtlichen Anspruch auf das von James Hacker geschriebene
Programm "Gnomovision" (einem
Schrittmacher für Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
Wenn Sie dies
tun wollen, sollten Sie die GNU Lesser General Public License anstelle
dieser Lizenz verwenden.